Das Ausmaß der PFAS-Verschmutzung unserer Umwelt wird immer klarer und rückt immer weiter in den Fokus der Medien und somit der Politik. Der Wechsel auf PFAS-freie Alternativen wird immer wichtiger und zwingt so Industrie und Handel Entwicklungen voranzutreiben, Herstellungsprozesse zu überdenken oder schlicht und ergreifend neue Wege einzuschlagen. Der Sektor Brandschutz wies bisher durch den Einsatz von PFAS-haltigen Löschschäumen einen besonders hohen Austrag an PFAS auf. Die durch Feuerwehren oder stationäre Anlagen ausgebrachten Mengen an Löschschaum sind fast ausschließlich belastet, was durchaus bis dato „State of the Art“ war und den aktuellen technischen Stand widerspiegelte.
Auf diesem Gebiet hat die Entwicklung Früchte getragen – angesichts der hohen Anforderungen an Löschschäume in Bezug auf die Performance und den ökologischen Aspekten war eine VdS-Zertifizierung unerlässlich um grundlegende Maßstäbe zu setzen.
Als erstes Schaummittel überhaupt hat das fluorfreie Hochleistungs-Schaummittel FREEGEN ULTRA alle Prüfungen zur Zulassung nach VdS 3124 und Vds 3698 bestanden – selbst auf den schwierigsten flüssigen Brennstoffen.
Grund genug für eine Betrachtung der Vorgeschichte und der Bedeutung dieses Meilensteins.
Die Geschichte der PFAS – Perfluortenside
Als 3M in 1999 bekannt gab, die Produktion einer Grundchemikalie, PFOS (Perfluoroctansulfonsäure und deren Precursor / Derivate) einzustellen, sorgte dies zunächst für große Überraschung. War diese Stoffklasse doch in unterschiedlichsten Bereichen – neben Brandschutz noch Metalloberflächenbehandlung, Papier- und Klebstoffindustrie, ja sogar im medizinischen Bereich jahrelang angewandt worden. Schon rasch erkannten Fachleute, dass sich die von PFOS ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt– Persistenz, krebserregende, mutagene und reproduktive Eigenschaften – nicht nur spezifisch auf PFOS zutreffen, sondern auf die gesamten Substanzklassen poly- und perfluorierter oberflächenaktiver Verbindungen, heute PFAS genannt. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA reagierte mit der 2006 in Kraft getretenen und 2010 aktualisierten Verordnung mit einem PFOS-Grenzwert für in Verkehr gebrachte und betriebene Stoffe. Ein Vorstoß aus Deutschland und Norwegen von 2014 zur Regulierung der verwandten Verbindung PFOA (Perfluoroctansäure) und deren Derivate mit noch deutlich niedrigeren Grenzwerten im ppb-Bereich blieb durch rege Lobbyarbeit der Fluorindustrie zunächst erfolglos; erst später, nach einer unvollständigen Zwischenstufe 2017, wurde PFOA erst 2020 reguliert: dies markierte den jetzt klaren und festen Willen des Gesetzgebers zur Beschränkung von PFAS.
Diese PFOA betreffende Verordnung 784/2020 betrifft seit 01.01.2023 in hohem Maße etliche Feuerlöscher und Löschanlagen. In der Regel überschreiten die darin betriebenen Löschmittel den gesetzlichen Grenzwert von 25 ppb dann, wenn sie vor ca. 2015 hergestellt wurden. In 2021 trat ferner eine Regelung ein, die entsprechend längerkettige (C9-C14) Verbindungen reglementiert, sogenannte PFCA, die jedoch nur in speziellen Schaumlöschmitteln eingesetzt wurden.
Bedeutung für den Brandschutz
Nach Inkrafttreten der PFOS-Verordnung wurde in mehreren Bundesländern der Einsatz generell aller PFAS-haltiger Löschmittel kontrolliert. Dies führte teilweise zu dramatischen Situationen wie im September 2013, als Beamtinnen und Beamten bei einem Großbrand von fast 5000 Tonnen Styropor den Einsatzleitern der Feuerwehr nachdrücklich den Einsatz selbst fluorfreier Schaum- oder nur Netzmittel verboten haben (Brände von Styropor können nicht mit reinem Wasser gelöscht werden). Das Ergebnis: etliche Tonnen Emissionen krebserregender Ruße und aromatische Verbindungen verunreinigten die Metropolregion Mannheim in hohem Maße. Solche Vorfälle sorgten für enorme Unsicherheit bei den Anwendern, die sich dank neuer PFAS-freier Löschmittel und fundierterer Kenntnisse aller Beteiligten inzwischen gelegt hat.
Für zusätzliche Unsicherheit sorgten jahrelang Aussagen von Interessengruppen zum Erhalt des lukrativen PFAS-Marktes, die immer wieder betonten, dass PFAS-haltige Löschmittel, also AFFF = Aqueous film forming foam und deren alkoholbeständige Varianten AFFF-AR, durch nichts zu ersetzen seien. Auch diese Position konnte inzwischen korrigiert werden, da allgemein bekannt ist, dass der durch PFAS herbeigeführte AFFF-Effekt nur beim Löschen rein unpolaren Brennstoffen mit einer Mindest-Oberflächenspannung auftritt, nicht aber auf so weit verbreiteten Risiken wie E10/E15, Bioethanol, Pentan oder Standard-Lösemitteln.
Aktuelle Lage am Markt
Seit Bekanntwerden der Gefährdungen durch PFAS mangelte es nicht an Versuchen, in der Leistungsfähigkeit gleichwertige Schaumlöschmittel zu entwickeln. Nur wenige dieser Bemühungen waren erfolgreich, da eine äquivalente alternative Technologie nicht möglich ist: in anderen Worten, da es keinen 1:1-Ersatz für PFAS gibt, und da Normen, insbesondere die DIN EN 1568-3:2018 gezielt auf AFFF abgestellt wurden, mussten aufwendig andere, ganz neue Technologien entwickelt werden. Es lässt sich heute festhalten:
- Durch keinen Brandfall ist erwiesen worden, dass ein Brand nicht gelöscht werden konnte, weil kein AFFF-Effekt auftrat. Die Notwendigkeit von PFAS in Löschmitteln war eine Konvention – und ist jetzt Vergangenheit.
- Es gibt heute PFAS-freie Löschmittel, die die besten AFFF und AFFF-AR in ihrer Leistungsfähigkeit übertreffen – der zu Beginn erwähnte erfolgreiche Zulassung von FREEGEN ULTRA nach den hohen Anforderungen der VdS ist das beste Beispiel dafür.
Heutige inkraftgetretene und künftige Verordnungen – welche Bestandteile sind und welche werden ab wann Verboten?
Von den rund 30 branchenübergreifend verwendeten oberflächenaktiven handelsüblichen PFAS sind Stoffe mit Kettenlängen ab 8 Kohlenstoffatomen (C8) reglemeniert, davon die meisten erst seit wenigen Jahren. Die kürzerkettigen PFAS – die übrigens von ihren Herstellern lange als Umweltfreundlich dargestellt wurden, obwohl diese genau wussten, dass jede noch so kurze fluorierte Kohlenstoff-Kette nicht abbaubar ist – sind freilich ebenfalls auf dem Radar der ECHA bzw. des Gesetzgebers. Eine entsprechende Reglementierungsverordnung ist schon lange in Vorbereitung; da sie jedoch weitreichende Konsequenzen in vielen Branchen hat nimmt ihre Veröffentlichung Zeit in Anspruch. Eine bestmögliche Schätzung nennt 2025 mit nur 6 Monaten Bestandsschutz für Inverkehrbringen und Betrieb aller PFAS-haltiger Stoffe über 1000 ppb PFAS in Summe.
In der Praxis bedeutet das
- Nur Schaumlöschmittel ohne PFOA / PFCA, also ca. nach 2015 hergestellte Produkte, dürfen heute noch betrieben werden. „Betreiben“ beinhaltet übrigens auch die bloße Vorhaltung z. B. in einem Löschgerät oder einer Löschanlage.
- Bis zu einem Verbot aller PFAS (gelber Pfeil) bleiben nur noch Monate Zeit, sämtliche PFAS-haltigen Löschmittel auszutauschen.
- Konsequenzen von Grenzwertüberschreitungen betreffen das Umwelthaftrecht und implizieren finanzielle Gefährdungen in Millionenhöhe.
2006 PFOS
Seit 2011 kein Bestandsschutz
2020 PFOA und PFCA
25 ppb
Precursor 1000 bzw. 260 ppb
2025 Alle PFAS / AFFF !
Allgemeine Handhabung der Regulierungen am Markt
Unternehmen mit einem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 haben schon vor vielen Jahren auf PFAS-freie Schaummittel umgestellt. Nachhaltig denkende Flughäfen und Feuerwehren handelten ebenfalls entsprechend klug.
Da sich immer noch das Gerücht hält, nur PFAS-haltige AFFF-Schaumlöschmittel könnten Tankbrände löschen, sind diese in der petrochemischen Industrie immer noch weit verbreitet. Jedoch muss diesen Branchen bewusst sein, dass der Gesetzgeber für sie sicher keine Ausnahme machen wird. Auch Unternehmen, welche die Kosten einer Umstellung scheuen, haben sich ihrer Betreiberpflichten diesbezüglich noch nicht angenommen.
Das öffentliche Bewusstsein für PFAS ist jedoch massiv mit dem Inkrafttreten der jüngsten Regulierungen und der Öffentlichkeitsarbeit zu den Gefährdungen durch PFAS gestiegen.
Handlungsempfehlungen – wie ist jetzt vorzugehen?
Der Grad der eigenen Rechtssicherheit und Bewusstsein für Nachhaltigkeit im eigenen Unternehmen sind entscheidend, wie schnell die Umstellung auf PFAS-freie Löschmittel entscheiden und umgesetzt wird. Je schneller, desto rechtssicherer ist das Unternehmen.
- Es müssen stets alle in einem Unternehmen betriebenen Löschmittel berücksichtigt werden. Ein bizarres Beispiel aus der Realität: Ein namhaftes Unternehmen hat alle Löschanlagen und Feuerwehrfahrzeuge gewissenhaft auf fluorfrei umgestellt, kauft jedoch weiter tausende PFAS-haltiger sogenannter wartungsfreier Feuerlöscher ein.
- Alle PFAS-haltigen Löschmittel sind zu erfassen und zu katalogisieren.
- Für die einzelnen Standorte / Anlagen sind spezifische Konzepte zu entwickeln. Dabei ist die Beratung durch ein Fachunternehmen wie die TSF Sales & Services GmbH äußerst hilfreich.
Hochleistungsschaum FREEGEN ULTRA, Vorteile gegenüber herkömmlichen Schäumen
FREEGEN ULTRA ist das Schaummittel, auf das Anwender seit Jahrzehnten warten: vollkommen fluor- und PFAS-frei, und ohne Einschränkung als Ersatz für selbst die hochwertigsten AFFF- und AFFF-AR-Schaummittel. Bewiesen durch eine inzwischen hohe Zahl begeisterter Anwender, bewiesen durch die höchsten Stufen internationaler Zulassungen inkl. EN 1568-3 und -4 Triple IA, LastFire mehrfach im höchstmöglichen Rating „Triple Good“, und VdS 3124 und 3896.
Einzigartig: Das erste Schaummittel in VDS-Anerkennung mit vollständigen Wirksamkeitsnachweisen.
Es handelt sich nicht nur um das erste PFAS-freie Schaummittel in der Anerkennung und mit vollständigen Wirksamkeitsnachweisen (VdS 3896 genannten Stoffgruppen von brennbaren polaren wie auch unpolaren Flüssigkeiten), sondern um das erste überhaupt, das die anspruchsvollen Prüfungen auf allen Brennstoffen – 9 verschiedene – bestanden hat. Und das mit großem Erfolg.
Die Anwendungsgebiete sind damit universell – schon heute nutzen Feuerwehren und Betreiber von Schaumlöschanlagen, Flughäfen, Petrochemie mit größter Zufriedenheit FREEGEN ULTRA. Löschleistung einer neuen – und nachhaltigen – Dimension.