Übergangsfristen für PFAS-haltige Schaumlöschmittel der verschiedenen Branchen

Im Rahmen der ständigen Bestrebungen, Umweltauswirkungen zu minimieren und die Gesundheitssicherheit zu verbessern, gibt es wichtige Änderungen bezüglich der Verwendung von Schaumlöschmitteln, die Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten. Nach einem neuen Beschlussvorschlag dürfen Schaumlöschmittel nicht mehr als 1 mg/l PFAS enthalten. Um Ihnen und Ihrem Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben, wurden spezifische Übergangsfristen festgelegt:

  • Feuerwehren: Haben 18 Monate Zeit, nach Inkrafttreten des Beschlusses, Ihre Übungen und Tests auf alternative Schaumlöschmittel umzustellen.
  • Schifffahrt: Für den Bereich der Schifffahrt beträgt die Übergangszeit 3 Jahre.
  • Luftverkehr: Unternehmen im Luftverkehr haben 5 Jahre Zeit, um ihre Löschmittel entsprechend anzupassen.
  • Seveso-Betriebe (Störfallbetriebe): Für diese kritischen Betriebe beträgt die Übergangsfrist 10 Jahre, was die besonderen Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt.
  • Alle anderen Nutzer: Für alle anderen betroffenen Gruppen gilt eine generelle Übergangsfrist von 5 Jahren.
  • Feuerlöscher: Auch für Feuerlöscher, die PFAS-haltige Schäume verwenden, wurde eine Frist von 5 Jahren festgelegt.

Wir empfehlen diese Fristen zu beachten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um die Erfüllung der neuen Vorschriften sicherzustellen. Unser Team steht bereit, um Sie bei der Auswahl geeigneter alternativer Löschmittel zu unterstützen und alle weiteren Fragen zu beantworten.

Für weitere Informationen oder Unterstützung kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular auf unserer Homepage oder direkt per Telefon. 

Quelle: Echa

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